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   BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90   

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https://dejure.org/1990,4873
BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,4873)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1990 - 5 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,4873)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90 (https://dejure.org/1990,4873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage - Ablehnung einer begehrten Beweiserhebung wegen Unzulässigkeit - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 405
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Die Revision des Angeklagten hält die Ablehnung der Beweisanträge für fehlerhaft, da die Weigerung des Zeugen, sich untersuchen zu lassen, nicht ausschloß, einen oder mehrere Sachverständige zur Hauptverhandlung hinzuzuziehen und deren Tätigkeit nach § 80 StPO zu fördern (BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]).
  • BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Der Beschluß des Senats vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 - StV 1990, 246) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88

    Voraussetzungen des Begriffs "Einwirken" im Zusammenhang mit dem Bestimmen einer

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Zumindest in dieser Gewaltanwendung liegt die von der Rechtsprechung geforderte intensive Einflußnahme (BGH NJW 1989, 1044; 1990, 196).
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Förderung der Prostitution -

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Zumindest in dieser Gewaltanwendung liegt die von der Rechtsprechung geforderte intensive Einflußnahme (BGH NJW 1989, 1044; 1990, 196).
  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 552/86

    Fehlende Angabe der rechtlichen und tatsächlichen Gründe bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90
    Es wäre daher Sache des Verteidigers gewesen, sein Verlangen dem Gericht zu erläutern, gegebenenfalls durch Stellung eines neuen Beweisantrags (vgl. BGH VRS 6, 354, 355; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3; Sarstedt in DAR 1964, 307, 311; Alsberg/Nüse/Meyer. Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 910).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Daher erweist sich ein derartiger Beweisantrag in der Regel nicht als unzulässig, wenn der Zeuge die notwendige Einwilligung in die Exploration verweigert (vgl. zur Abgrenzung BGH, Urteil vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 5).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

    Ohne Einverständniserklärung wären die beantragten Untersuchungen bereits wegen Unzulässigkeit der Beweiserhebung abzulehnen gewesen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. September 1990 - 5 StR 184/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 5; Beschluss vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der

    Ein Fall, wie ihn der Senat mit Urteil vom 18. September 1990 entschieden hat (5 StR 184/90), liegt hier nicht vor.
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